WINTERDIENST
Freie Straßen und Zufahrten an kalten Tagen
Sobald die Temperaturen fallen und es glatt auf den Straßen wird, stehen zeitraubendes streuen und so manches mal Schneeschippen an der Tagesordnung.
Egal ob du Grundstückseigentümer, Vermieter oder Unternehmer bist, die Räum- und Streupflicht verpflichtet jeden – es sei denn du überträgst diese.
Übertrage uns deine Räum- und Streupflicht und genieße die schönen Seiten des Winters:
- Selbständiges Ausrücken mit unseren Räum- und Streukolonnen
- Zuverlässiger Winterdienst von 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr (entspricht der gesetzlichen Verkehrssicherungsperiode)
- Räum- und Streudienst auch an Sonn- und Feiertagen
- Streumittel deiner Wahl (Salz oder Granulat) inklusive